Gebäudeversicherung Wasserschaden

Haus-Querschnitt mit gerissenem Wasserrohr und Tropfen als Symbol für einen Wasserschaden am Gebäude

Ein Rohrbruch im Bad, eine durchnässte Wand, Wasser im Keller: Ein Wasserschaden gehört zu den häufigsten Schäden am Haus. Doch welche Wasserschäden zahlt die Gebäudeversicherung, und wo ist die Hausratversicherung oder der Elementarschutz zuständig? Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt dir, welche Kosten die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall übernimmt, welche Schäden sie nicht zahlt und was du bei einem Wasserschaden sofort tun solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäudeversicherung zahlt Leitungswasserschäden am Gebäude, etwa nach einem Rohrbruch.
  • Für beschädigte Möbel und Elektrogeräte ist die Hausratversicherung zuständig.
  • Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau deckt nur der Elementarschutz.
  • Im Schnitt kostet ein Leitungswasserschaden rund 3.300 Euro, ein Rohrbruch kann deutlich teurer werden.
  • Melde jeden Wasserschaden unverzüglich und dokumentiere ihn mit Fotos.

Welche Wasserschäden zahlt die Gebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Leitungswasserschäden am Gebäude auf. Versichert ist Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren oder fest installierten Anlagen austritt. Dazu zählen ein Rohrbruch, ein undichtes Wasserrohr, Schäden an der Heizung sowie Frostschäden an Leitungen. Leitungswasser verursacht rund 50 Prozent aller Schäden in der Wohngebäudeversicherung, der Schutz ist also besonders wichtig.

Die Gebäudeversicherung übernimmt die Reparatur der beschädigten Gebäudeteile und alles, was fest mit dem Haus verbunden ist. Das sind zum Beispiel Wände, Estrich, Bodenbeläge, fest verlegte Fliesen sowie die Sanitär- und Heizungsanlage. Auch die Kosten, um die undichte Stelle zu finden und das Rohr zu reparieren, gehören dazu. Selbst Aufwendungen, um den Schaden zu mindern, sind versichert.

Welche Versicherung zahlt welchen Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden ist nicht immer die Gebäudeversicherung zuständig. Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde und wodurch der Schaden entstanden ist. Diese Tabelle gibt dir den Überblick.

SchadenZuständige Versicherung
Rohrbruch und Leitungswasser am GebäudeWohngebäudeversicherung
Beschädigte Möbel, Teppiche, ElektrogeräteHausratversicherung
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, GrundwasserElementarschutz
Wasserschaden, den du bei anderen verursachstPrivathaftpflichtversicherung

Gebäude und Hausrat lassen sich klar trennen: Alles, was fest zum Haus gehört, fällt unter die Gebäudeversicherung. Alles, was du bei einem Umzug mitnehmen würdest, ist Hausrat. Verursachst du dagegen bei einem Nachbarn einen Wasserschaden, springt deine Privathaftpflichtversicherung ein.

Welche Wasserschäden zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Nicht jeder Wasserschaden ist über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. In diesen Fällen zahlt sie in der Regel nicht:

  • Naturgefahren ohne Elementarschutz: Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Hochwasser, Rückstau oder Grundwasser sind nur mit dem Baustein Elementarschutz versichert.
  • Hausrat: Schäden an Möbeln, Teppichen, Kleidung und Elektrogeräten ersetzt die Hausratversicherung, nicht die Gebäudeversicherung.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Hast du den Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
  • Undichte Dichtungen: Tropft nur eine poröse Dichtung, liegt kein Rohrbruch vor, ein solcher schleichender Schaden ist oft ausgeschlossen.
  • Vermeidbare Folgeschäden: Folgeschäden, die du durch schnelles Handeln hättest verhindern können, werden nicht erstattet.
  • Regenwasser durch offene Fenster: Läuft Regen durch ein offen stehendes Fenster ins Haus, ist das kein Leitungswasserschaden.

Rohrbruch: ein typisches Beispiel

Ein geplatztes Wasserrohr in der Wand ist der klassische Fall für die Gebäudeversicherung. Tritt Wasser aus dem Rohr aus und durchnässt die Wand und den Estrich, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Trocknung, die Reparatur des Rohrs und die Wiederherstellung von Wand und Boden. Ein größerer Rohrbruch verursacht schnell Kosten von 10.000 Euro und mehr.

Wird dabei auch dein Parkett zerstört, kommt es auf die Art des Bodens an. Fest verlegtes Parkett zählt zum Gebäude, ein loser Teppich dagegen zum Hausrat. So greifen bei einem einzigen Wasserschaden manchmal zwei Versicherungen ineinander.

Häufige Ursachen für Wasserschäden

Die Ursachen für einen Wasserschaden sind vielfältig. Am häufigsten ist austretendes Wasser aus defekten Rohren und Leitungen, dazu kommen undichte Anschlüsse an Wasch- oder Spülmaschine, poröse Silikonfugen und Frostschäden im Winter. Auch eine defekte Heizung kann zu einem Schaden führen.

Viele dieser Schäden lassen sich vermeiden. Halte Leitungen und Anschlüsse instand und lass die Heizung regelmäßig warten. Prüfe außerdem genau, ob Frostschäden und Elementarschäden in deinem Tarif mitversichert sind, denn nicht jede Police schließt sie automatisch ein.

Schimmel und Folgeschäden nach einem Wasserschaden

Nach einem Wasserschaden bleibt oft Feuchtigkeit im Mauerwerk zurück, und es kann sich Schimmel bilden. Entsteht der Schimmel als direkte Folge eines versicherten Leitungswasserschadens, übernimmt die Gebäudeversicherung in der Regel auch die Sanierung. Voraussetzung ist, dass du den ursprünglichen Schaden ordnungsgemäß gemeldet und beseitigt hast.

Behalte die betroffenen Stellen deshalb auch nach der Trocknung im Auge. Bildet sich später Schimmel, weil du den Schaden nicht richtig sanieren lassen hast, kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Schimmel ist gesundheitsschädlich und sollte sofort fachgerecht behandelt werden.

Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer meldet, wer zahlt?

Tritt der Wasserschaden in einer vermieteten Wohnung auf, zählt die Zuständigkeit doppelt. Den Schaden am Gebäude meldet der Eigentümer oder Vermieter seiner Wohngebäudeversicherung. Für seinen beschädigten Hausrat wendet sich der Mieter dagegen an die eigene Hausratversicherung. Als Vermieter kannst du die Beiträge zur Gebäudeversicherung übrigens auf den Mieter umlegen, wie das genau geht, liest du im Ratgeber Gebäudeversicherung auf Mieter umlegen.

Was tun bei einem Wasserschaden?

Im Schadensfall zählt jede Minute. Mit diesen Schritten begrenzt du den Schaden und sicherst deinen Anspruch:

  1. Wasser abstellen: Dreh den Haupthahn zu und unterbrich die Stromzufuhr in betroffenen Räumen.
  2. Schaden dokumentieren: Mach Fotos und Videos von allen beschädigten Stellen, bevor du aufräumst.
  3. Schaden mindern: Pump das Wasser ab und stelle Möbel in Sicherheit, dazu bist du gesetzlich verpflichtet (§ 82 VVG).
  4. Versicherung melden: Informiere deinen Versicherer unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Tagen (§ 30 VVG). Bei verspäteter Meldung drohen Leistungskürzungen.
  5. Handwerker abstimmen: Lass größere Reparaturen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer ausführen.
Versicherungsexperte Dennis Becker

Tipp von Dennis BeckerBeim Wasserschaden entscheidet der Leistungsumfang deiner Police über bares Geld. Achte auf den Einschluss von Elementarschäden und Frostschäden an Leitungen. Ob dein Tarif gut genug abgesichert ist, prüfst du am schnellsten im Gebäudeversicherung Vergleich.

Häufige Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch?

Ja. Ein Rohrbruch ist ein klassischer Leitungswasserschaden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparatur des Rohrs und die Wiederherstellung der beschädigten Gebäudeteile.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden, Gebäude- oder Hausratversicherung?

Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung Schäden an beweglichen Sachen wie Möbeln und Elektrogeräten.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Schimmel?

Ja, wenn der Schimmel direkte Folge eines versicherten Wasserschadens ist und du den Schaden ordnungsgemäß gemeldet und saniert hast.

Sind Folgeschäden durch Wasser versichert?

Versichert sind Folgeschäden, die du nicht vermeiden konntest. Schäden, die du durch schnelles Handeln hättest verhindern können, zahlt der Versicherer nicht.

Wie schnell muss ich einen Wasserschaden melden?

So schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von drei Tagen. Eine verspätete Meldung kann zu Leistungskürzungen führen.

Fazit

Die Gebäudeversicherung zahlt Wasserschäden am Gebäude, vor allem Leitungswasserschäden nach einem Rohrbruch. Für deinen Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig, für Naturgefahren wie Überschwemmung der Elementarschutz. Achte auf eine schnelle Meldung und eine gute Dokumentation, dann bist du im Schadensfall auf der sicheren Seite. Wie viel guter Schutz kostet, zeigt dir unser Ratgeber zu den Gebäudeversicherung Kosten.

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