Ein eigenes Ferienhaus oder Wochenendhaus ist ein Stück Freiheit, aber auch ein Wert, den du absichern solltest. Weil ein Ferienhaus oft wochenlang leer steht, behandeln Versicherer es anders als ein normales Wohnhaus. Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt dir, warum die Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus teurer ist, welche Pflichten du im Winter hast und was bei Vermietung und Leerstand gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Ferienhaus braucht eine eigene Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Wasser, Sturm und Hagel.
- Weil es nicht dauernd bewohnt ist, ist der Beitrag meist höher.
- Bei Dauerfrost gilt oft eine Kontrollpflicht alle 2 bis 3 Tage.
- Wer ein Ferienhaus vermietet, sollte zusätzlich eine Haftpflicht abschließen.
- Steht das Haus über 6 Monate leer, greift oft ein Unbewohnt-Zuschlag.
Braucht ein Ferienhaus eine eigene Gebäudeversicherung?
Ja. Auch ein Ferienhaus oder Wochenendhaus ist ein Gebäude, das du gegen die typischen Gefahren absichern solltest. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Brennt das Ferienhaus oder platzt eine Leitung, übernimmt sie die Reparatur oder den Wiederaufbau.
Wichtig ist, dass du dem Versicherer angibst, dass es sich um ein nicht dauernd bewohntes Ferienhaus handelt. Nur dann ist der Versicherungsschutz im Schadensfall sicher.
Warum ist die Versicherung für ein Ferienhaus teurer?
Ein Ferienhaus ist für Versicherer ein höheres Risiko. Der Grund liegt auf der Hand: Weil das Haus oft leer steht, werden Schäden viel später entdeckt. Ein kleiner Rohrbruch, der in einem bewohnten Haus sofort auffällt, kann im Ferienhaus wochenlang Wasser ins Mauerwerk drücken.
Dazu kommen die Vermietung an wechselnde Gäste und die oft hochwertige Ausstattung. All das erhöht das Schadenrisiko und damit den Beitrag. Eine Ferienhausversicherung kostet je nach Lage und Ausstattung oft rund 200 bis 500 Euro im Jahr. Dafür ist der Versicherungsschutz bei einer guten Ferienhausversicherung meist deutlich umfangreicher.
Obliegenheiten und Frostschutz im Winter
Damit dein Versicherungsschutz erhalten bleibt, musst du bestimmte Pflichten einhalten, die sogenannten Obliegenheiten. Besonders wichtig ist der Frostschutz. In Zeiten von Dauerfrost verlangen viele Versicherer eine Kontrollpflicht: Du musst das Ferienhaus alle 2 bis 3 Tage prüfen oder die Wasserleitungen entleeren und das Haus ausreichend beheizen.
Hältst du diese Pflichten nicht ein, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Das gilt vor allem bei Frostschäden, die zu den häufigsten Streitfällen beim Ferienhaus gehören, wie Fachjuristen zur Frosthaftung erläutern. Mehr dazu liest du im Ratgeber grobe Fahrlässigkeit.
Was gilt bei einem vermieteten Ferienhaus?
Viele Eigentümer vermieten ihr Ferienhaus zeitweise an Urlaubsgäste. Das ist möglich, du solltest es aber dem Versicherer melden. Zusätzlich ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll, falls sich ein Gast auf deinem Grundstück verletzt.
Für die Einrichtung des Ferienhauses, also Möbel und Geräte, brauchst du außerdem eine eigene Hausratversicherung. Sie ist gerade bei Vermietung wichtig, weil das Diebstahlrisiko steigt.
Was passiert bei längerem Leerstand?
Steht dein Ferienhaus längere Zeit komplett leer, ändert sich der Versicherungsschutz. Bei einem Leerstand von mehr als 6 Monaten verlangen viele Versicherer einen Unbewohnt-Zuschlag oder bieten eine spezielle Leerstandsversicherung an. Melde einen längeren Leerstand deshalb immer rechtzeitig. Mehr dazu liest du im Ratgeber Gebäudeversicherung bei Leerstand.
Welche Bausteine sind beim Ferienhaus sinnvoll?
Je nach Lage deines Ferienhauses sind weitere Bausteine sinnvoll. Liegt es am Wasser oder am Hang, gehört der Elementarschutz dazu, denn nur er versichert Schäden durch Überschwemmung und Starkregen. In einer guten Ferienhausversicherung sind außerdem grobe Fahrlässigkeit und ein Überspannungsschutz versichert. So sind auch ungewöhnliche Schäden am Ferienhaus abgedeckt. Welche Gefahren der Elementarschutz abdeckt, liest du im Ratgeber zur Elementarversicherung.
Tipp von Dennis BeckerDer größte Fehler beim Ferienhaus ist der vergessene Frostschutz. Entleere im Winter die Leitungen oder halte das Haus warm, sonst zahlt die Versicherung bei einem Frostschaden nicht. Den passenden Tarif fürs Ferienhaus findest du im Gebäudeversicherung Vergleich.
Häufige Fragen
Braucht ein Ferienhaus eine eigene Gebäudeversicherung?
Ja. Ein Ferienhaus braucht eine eigene Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Gib dabei an, dass es nicht dauernd bewohnt ist.
Warum ist die Versicherung für ein Ferienhaus teurer?
Weil das Haus oft leer steht, werden Schäden später entdeckt. Das höhere Risiko und die Vermietung führen zu einem höheren Beitrag.
Was gilt bei Frost im Ferienhaus?
Bei Dauerfrost gilt oft eine Kontrollpflicht alle 2 bis 3 Tage. Alternativ musst du die Leitungen entleeren und das Haus ausreichend beheizen.
Ist ein vermietetes Ferienhaus versichert?
Ja, du solltest die Vermietung aber melden. Sinnvoll sind zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und eine Hausratversicherung.
Was passiert bei längerem Leerstand?
Bei einem Leerstand über 6 Monate verlangen viele Versicherer einen Unbewohnt-Zuschlag oder eine spezielle Leerstandsversicherung.
Fazit
Ein Ferienhaus oder Wochenendhaus braucht eine eigene Wohngebäudeversicherung, die wegen der unregelmäßigen Nutzung meist teurer ist. Besonders wichtig sind die Obliegenheiten, allen voran der Frostschutz im Winter. Wer vermietet, ergänzt eine Haftpflicht, und bei längerem Leerstand greift ein Unbewohnt-Zuschlag. Einen Überblick über alle Leistungen gibt der Ratgeber Wohngebäudeversicherung.
