Ein geerbtes Haus, ein Umzug oder eine längere Sanierung: Es gibt viele Gründe, warum ein Gebäude eine Zeit lang leer steht. Was viele nicht wissen: Leerstand kann deinen Versicherungsschutz gefährden. Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt dir, warum du Leerstand der Gebäudeversicherung melden musst, was dann passiert und welche Pflichten du als Eigentümer hast.
Das Wichtigste in Kürze
- Leerstand musst du deiner Gebäudeversicherung unverzüglich melden.
- Ein Gebäude gilt als leerstehend, wenn es über 60 Tage unbewohnt und unbeaufsichtigt ist.
- Leerstand ist eine Gefahrerhöhung und kann den Beitrag steigen lassen.
- Wer den Leerstand nicht meldet, riskiert eine Kürzung der Leistung.
- Bei rechtzeitiger Meldung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Muss ich Leerstand der Gebäudeversicherung melden?
Ja, unbedingt. Sobald dein Gebäude leer steht, bist du gesetzlich verpflichtet, das deinem Versicherer unverzüglich zu melden. Der Grund ist die sogenannte Gefahrerhöhung: Ein leerstehendes Haus ist für den Versicherer ein höheres Risiko, geregelt in § 23 VVG.
Diese Meldung ist kein bürokratischer Selbstzweck. Nur wenn du den Leerstand meldest, bleibt dein Versicherungsschutz im Schadensfall vollständig erhalten.
Wann gilt ein Gebäude als leerstehend?
Nicht jede kurze Abwesenheit ist gleich ein Leerstand. Als leerstehend gilt ein Gebäude in der Regel, wenn es länger als 60 Tage nicht bewohnt und nicht beaufsichtigt wird. Ein Urlaub von zwei Wochen ist also kein Problem, ein monatelang leeres Haus dagegen schon.
Entscheidend ist die Kombination aus unbewohnt und unbeaufsichtigt. Wer sein leerstehendes Haus regelmäßig kontrolliert, mindert das Risiko bereits deutlich.
Was ist eine Gefahrerhöhung?
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich das Risiko für einen Schaden dauerhaft erhöht. Bei einem leerstehenden Gebäude ist das der Fall, denn:
- Schäden wie ein Rohrbruch bleiben lange unentdeckt
- das Risiko für Einbruch und Vandalismus steigt
- niemand kann im Winter den Frostschutz sicherstellen
All das macht ein leerstehendes Haus für den Versicherer gefährlicher als ein bewohntes. Genau deshalb muss er von der Gefahrerhöhung erfahren.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei Leerstand?
Meldest du den Leerstand rechtzeitig, bleibt dein Schutz bestehen. Der Versicherer wird wegen der Gefahrerhöhung aber meist reagieren. Möglich sind drei Wege:
- Höhere Prämie: Der Versicherer verlangt einen Zuschlag für das erhöhte Risiko.
- Eingeschränkter Schutz: Bestimmte Gefahren wie Leitungswasser werden für die Dauer des Leerstands ausgeschlossen.
- Kündigung: In Einzelfällen kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
Für dich ändert sich bei einer frühzeitigen Meldung meist nicht viel, außer dass die laufenden Kosten wegen der Gefahrerhöhung etwas steigen.
Was passiert, wenn du den Leerstand nicht meldest?
Hier wird es teuer. Verschweigst du den Leerstand, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern, wie auch Fachanwälte zum Leerstand warnen. Wurde die Meldung grob fahrlässig unterlassen, kommt es zur Quotelung, der Versicherer zahlt also nur anteilig. Mehr dazu liest du im Ratgeber grobe Fahrlässigkeit.
Im schlimmsten Fall verlierst du den Versicherungsschutz komplett und bleibst auf einem hohen Schaden sitzen. Die Meldung kostet dagegen nur einen Anruf.
Welche Pflichten hast du bei einem leerstehenden Haus?
Damit dein Schutz erhalten bleibt, musst du dein leerstehendes Gebäude sichern. Dazu gehören diese Obliegenheiten:
- Fenster und Türen: verschlossen halten, um Einbruch zu verhindern
- Heizung: warten und im Winter in Betrieb halten oder die Leitungen entleeren
- Frostschutz: Wasserleitungen vor Frost schützen
- Kontrolle: das Haus regelmäßig prüfen, um Schäden früh zu erkennen
Gerade unentdeckte Wasserschäden sind im leerstehenden Haus ein großes Problem. Wie du dich davor schützt, liest du im Ratgeber Wasserschaden.
Tipp von Dennis BeckerDer häufigste Fehler ist der verschwiegene Leerstand. Ein kurzer Anruf beim Versicherer reicht, und dein Schutz bleibt erhalten. Das gilt auch fürs Ferienhaus, das oft monatelang leer steht. Den passenden Tarif findest du im Gebäudeversicherung Vergleich.
Häufige Fragen
Muss ich Leerstand der Gebäudeversicherung melden?
Ja. Du bist gesetzlich verpflichtet, einen Leerstand als Gefahrerhöhung unverzüglich deinem Versicherer zu melden.
Wann gilt ein Gebäude als leerstehend?
In der Regel, wenn es länger als 60 Tage nicht bewohnt und nicht beaufsichtigt wird. Ein kurzer Urlaub zählt nicht dazu.
Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei Leerstand?
Bei rechtzeitiger Meldung bleibt der Schutz bestehen. Der Versicherer kann aber einen Zuschlag verlangen, den Schutz einschränken oder kündigen.
Welche Pflichten habe ich bei einem leerstehenden Haus?
Fenster und Türen verschließen, die Heizung warten und vor Frost schützen sowie das Haus regelmäßig kontrollieren.
Zahlt die Versicherung bei Leerstand nicht?
Doch, wenn du den Leerstand gemeldet hast. Hast du das versäumt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Fazit
Ein leerstehendes Gebäude ist für den Versicherer eine Gefahrerhöhung, die du unverzüglich melden musst. Als leerstehend gilt ein Haus meist nach mehr als 60 Tagen ohne Bewohner und Aufsicht. Meldest du den Leerstand, bleibt dein Schutz bestehen, oft gegen einen Zuschlag. Verschweigst du ihn, riskierst du eine Kürzung oder den Verlust des Schutzes. Halte außerdem die Obliegenheiten ein, vor allem den Frostschutz. Mehr zum Thema Ferienhaus liest du im Ratgeber Ferienhaus versichern.
