Die Gebäudeversicherung schützt dein Haus vor teuren Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm. Viele Eigentümer fragen sich, ob sie die Beiträge wenigstens steuerlich geltend machen können. Die kurze Antwort: Für die selbst bewohnte Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Es gibt aber klare Ausnahmen, in denen du die Kosten ganz oder anteilig von der Steuer absetzen kannst. Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt, wann diese Möglichkeit besteht, wie viel drin ist und wo du die Beiträge in der Steuererklärung einträgst.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die selbst genutzte Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar, weil der Gesetzgeber sie nicht als Vorsorgeaufwendung einstuft.
- Vermieter setzen die Versicherungsbeiträge in der Regel voll als Werbungskosten in der Anlage V ab.
- Selbstständige mit anerkanntem häuslichen Arbeitszimmer können die Kosten anteilig als Betriebsausgaben geltend machen.
- Als Vermieter kannst du die Kosten zusätzlich über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen (§ 2 BetrKV).
- Den Nachweis liefert die Beitragsrechnung deiner Wohngebäudeversicherung.
Ist die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Ob die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist, hängt davon ab, wie du die Immobilie nutzt. Wohnst du selbst in deinem Haus, kannst du die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen. Der Grund liegt in der Einordnung durch den Gesetzgeber: Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und keine Vorsorgeaufwendung. Anders als die private Haftpflicht- oder die Krankenversicherung schützt sie kein Lebensrisiko der Person, sondern das Gebäude selbst.
Damit fällt die Absicherung des Hauses für die meisten Privatpersonen aus der steuerlichen Absetzbarkeit heraus. Sobald die Immobilie aber beruflich oder zur Vermietung genutzt wird, sieht die Sache anders aus. Dann werden die Versicherungsbeiträge zu Kosten, die mit deinen Einkünften zusammenhängen, und genau das macht sie steuerlich relevant.
Warum die Wohngebäudeversicherung meist nicht absetzbar ist
Der Staat erlaubt nur bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung. Dazu zählen vor allem Vorsorgeaufwendungen wie die Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung. Die Wohngebäudeversicherung gehört nicht dazu, weil sie das Gebäude und nicht die Person absichert.
Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, bedeutet das: Die Beiträge bleiben Privatsache und lassen sich nicht in der Steuererklärung ansetzen. Diese Regel gilt unabhängig davon, wie hoch die Kosten deiner Police pro Jahr sind. Der Schutz vor Schäden in den eigenen vier Wänden ist für Privatpersonen damit steuerlich neutral. Wichtig zu wissen ist trotzdem, dass die Möglichkeit zum Absetzen in vier Fällen doch besteht.
Wann die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist
In diesen Ausnahmen erkennt das Finanzamt die Beiträge an, weil die Immobilie mit deinen Einkünften verknüpft ist. Die folgende Tabelle zeigt dir auf einen Blick, wann die Gebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist.
| Nutzung der Immobilie | Absetzbar? | Wohin in der Steuererklärung |
|---|---|---|
| Selbst bewohnt | Nein | Entfällt |
| Vermietet | Ja, voll | Anlage V (Werbungskosten) |
| Häusliches Arbeitszimmer | Anteilig | Anlage N oder Anlage EÜR |
| Gewerblich oder betrieblich genutzt | Ja, anteilig | Anlage EÜR (Betriebsausgaben) |
| Feuer-Rohbau zur Vermietung | Ja | Anlage V |
Vermietete Immobilie: Beiträge als Werbungskosten
Ist die Immobilie vermietet, kannst du die Wohngebäudeversicherung voll von der Steuer absetzen. Die Beiträge werden als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht. Du trägst sie in der Anlage V deiner Steuererklärung ein und minderst damit deinen zu versteuernden Gewinn aus der Vermietung.
Das gilt für die komplette Police, solange das Gebäude vollständig vermietet ist. Nutzt du einen Teil selbst und vermietest nur den Rest, setzt du die Versicherungsbeiträge anteilig nach der vermieteten Fläche an. Vermieter haben damit den größten steuerlichen Vorteil bei der Gebäudeversicherung.
Häusliches Arbeitszimmer: anteilig absetzen
Nutzt du als Selbstständiger oder Freiberufler einen Raum überwiegend beruflich als häusliches Arbeitszimmer, kannst du die Gebäudeversicherung anteilig steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer anerkannt ist und den Mittelpunkt deiner beruflichen Nutzung bildet.
Der absetzbare Anteil richtet sich nach der Größe: Du teilst die Quadratmeter des Arbeitszimmers durch die gesamte Wohnfläche. Diesen Prozentsatz wendest du auf den Beitrag an und kannst ihn als Betriebsausgaben geltend machen. Alternativ nutzt du die Jahrespauschale von 1.260 Euro, dann allerdings ohne gesonderten Ansatz der Versicherung.
Gewerbliche oder betriebliche Nutzung
Gehört die Immobilie zu einem Betrieb oder Unternehmen, sind die Beiträge zur Gebäudeversicherung Betriebsausgaben. Der Gesetzgeber behandelt ein Unternehmen hier wie jeden anderen Kostenträger. Die Ausgaben mindern den Gewinn in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder in der Gewinn- und Verlustrechnung. Auch in diesem Fall setzt du nur den Anteil an, der auf die betrieblich genutzte Fläche entfällt.
Feuer-Rohbauversicherung beim Bau zur Vermietung
Wer ein Gebäude mit dem Ziel der Vermietung errichtet, kann die Feuer-Rohbauversicherung von der Steuer absetzen. Die Beiträge gehören zu den vorweggenommenen Werbungskosten und lassen sich später bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.
Gebäudeversicherung auf den Mieter umlegen
Auch ohne direkte steuerliche Absetzbarkeit gibt es für Vermieter einen zweiten Hebel: Du kannst die Gebäudeversicherung über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Möglich macht das § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV), der die Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes ausdrücklich als umlagefähige Nebenkosten nennt.
In der Praxis heißt das: Du zahlst die Beiträge zunächst selbst und rechnest sie in der jährlichen Betriebskostenabrechnung anteilig auf deine Mieter ab. Wichtig ist eine korrekte Umlage nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel, in der Regel nach Wohnfläche. So trägst du die Kosten der Wohngebäudeversicherung am Ende nicht allein.
Wo trage ich die Gebäudeversicherung in der Steuererklärung ein?
Wo die Beiträge hingehören, richtet sich nach der Nutzung deiner Immobilie:
- Vermietung: Anlage V, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
- Häusliches Arbeitszimmer als Angestellter: Anlage N, als Werbungskosten.
- Selbstständige und Gewerbetreibende: Anlage EÜR, als Betriebsausgabe.
Als Nachweis verlangt das Finanzamt die Beitragsrechnung deiner Versicherung und einen Beleg über die Zahlung. Bewahre die jährliche Police und den Kontoauszug also gut auf, damit du die Kosten sauber belegen kannst.
Beispiel: So viel lässt sich beim Arbeitszimmer absetzen
Angenommen, deine Immobilie hat 220 Quadratmeter Wohnfläche und du nutzt ein Arbeitszimmer von 15 Quadratmetern beruflich. Dann sind 6,8 Prozent der Fläche beruflich genutzt. Genau diesen Anteil deiner Wohngebäudeversicherung kannst du steuerlich geltend machen.
Liegt dein Beitrag zum Beispiel bei 400 Euro pro Jahr, sind das rund 27 Euro, die du als Betriebsausgaben geltend machst. Das klingt nach wenig, summiert sich über die Jahre aber: Zusammen mit anderen Ausgaben wie Heizung und Strom wird daraus ein spürbarer Betrag, der von der Steuer abgesetzt wird. Je größer der Raum im Verhältnis zur Wohnfläche, desto mehr Euro kannst du ansetzen.
Tipp von Dennis BeckerViele Eigentümer verschenken bares Geld, weil sie die Gebäudeversicherung pauschal als Privatsache abhaken. Sobald du vermietest oder ein Arbeitszimmer hast, lohnt der Blick in die Beitragsrechnung. Und wer ohnehin gerade die Kosten prüft, sollte den Beitrag direkt im Gebäudeversicherung Vergleich gegenchecken: Eine günstigere Police senkt deine Ausgaben sofort, ganz ohne Finanzamt.
Häufige Fragen
Kann man die Gebäudeversicherung von der Steuer absetzen?
Für die selbst genutzte Immobilie nicht. Bei Vermietung, gewerblicher Nutzung oder einem anerkannten häuslichen Arbeitszimmer ist die Gebäudeversicherung ganz oder anteilig steuerlich absetzbar.
Ist die Wohngebäudeversicherung absetzbar, wenn ich selbst im Haus oder in der Wohnung wohne?
Nein. Als selbst nutzender Eigentümer kannst du die Beiträge nicht ansetzen, weil die Versicherung keine Vorsorgeaufwendung ist.
Wie setzen Vermieter die Gebäudeversicherung ab?
Vermieter tragen die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten in der Anlage V ein und können die Kosten zusätzlich über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen.
Welcher Anteil ist beim Arbeitszimmer absetzbar?
Der Anteil entspricht dem Verhältnis der Arbeitszimmerfläche zur gesamten Wohnfläche. Bei 15 von 220 Quadratmetern sind das 6,8 Prozent des Beitrags.
Wo trage ich die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung ein?
Bei Vermietung in die Anlage V, beim häuslichen Arbeitszimmer als Angestellter in die Anlage N, als Selbstständiger in die Anlage EÜR.
Fazit
Für die meisten selbst nutzenden Eigentümer bleibt die Wohngebäudeversicherung steuerlich außen vor. Sobald du vermietest, selbstständig arbeitest oder ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, lassen sich die Beiträge aber ganz oder anteilig von der Steuer absetzen. Prüfe deine Nutzung, trage die Kosten in der richtigen Anlage ein und halte die Beitragsrechnung als Nachweis bereit. Und weil eine günstige Police deine Kosten unabhängig vom Finanzamt senkt, lohnt sich parallel ein Blick auf den aktuellen Beitrag deiner Gebäudeversicherung.
Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall ist ein Steuerberater oder das Finanzamt die richtige Adresse.
