Ein Brand ist für jeden Hausbesitzer der Albtraum schlechthin. Innerhalb von Minuten kann ein Feuer ein ganzes Haus zerstören. Gut, dass die Wohngebäudeversicherung hier ihre wichtigste Aufgabe erfüllt. Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt dir, was die Gebäudeversicherung bei einem Brand genau zahlt, welche Folgeschäden abgedeckt sind und was du nach einem Feuerschaden tun solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Feuer ist eine Grundgefahr und in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten.
- Versichert sind Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion am Gebäude.
- Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser sind mitversichert.
- Brandstiftung durch Dritte zahlt die Versicherung, vorsätzliche Eigenbrandstiftung nicht.
- Für beschädigte Möbel ist die Hausratversicherung zuständig.
Was zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Brand?
Feuer gehört zu den vier Grundgefahren und ist damit in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten. Nach einem Brand übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau aller fest verbauten Gebäudeteile. Dazu zählen Mauern, Dach, Türen, Fenster, Böden und Fliesen.
Versichert sind dabei nicht nur Schäden durch das offene Feuer selbst, sondern auch durch Blitzschlag, Explosion und Implosion. Allein für Schäden durch Blitzschlag und Überspannung zahlen die Versicherer laut Gesamtverband der Versicherer jedes Jahr mehr als 200 Millionen Euro. Brennt dein Haus ab, zahlt die Gebäudeversicherung im besten Fall den kompletten Neuaufbau zum Neuwert. Welche Gefahren sonst noch zum Grundschutz gehören, liest du im Ratgeber Was deckt die Gebäudeversicherung ab.
Sind Rauch, Ruß und Löschwasser versichert?
Ja. Ein Brand richtet selten nur durch die Flammen Schaden an. Häufig sind die Folgeschäden sogar größer. Deshalb deckt die Feuerversicherung im Brandfall auch:
- Rauch und Ruß: Verschmutzungen an Wänden, Decken und Fassade
- Löschwasser: Schäden durch das Wasser der Feuerwehr
- Abriss und Aufräumung: Kosten, um beschädigte Gebäudeteile zu entfernen
Damit ist sichergestellt, dass nicht nur das Feuer selbst, sondern die gesamten Folgen eines Brandes abgesichert sind.
Was ist ein Sengschaden?
Aufpassen musst du beim sogenannten Sengschaden. Das ist ein Schaden ohne offene Flamme, etwa ein Brandfleck durch eine heruntergefallene Zigarette oder ein zu heißes Bügeleisen. Weil hier kein Feuer im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, sind reine Sengschäden grundsätzlich nicht versichert.
Manche Versicherer schließen Sengschäden über einen Zusatzbaustein ein. Achte beim Vergleich auf diesen Punkt, wenn er dir wichtig ist.
Zahlt die Versicherung bei Brandstiftung?
Das kommt darauf an, wer das Feuer gelegt hat. Brandstiftung durch Dritte, also durch fremde Personen, ist ganz normal über die Feuerversicherung gedeckt. Du bekommst deinen Schaden ersetzt.
Anders sieht es aus, wenn du dein Gebäude vorsätzlich selbst anzündest, etwa um die Versicherung zu betrügen. In diesem Fall zahlt die Versicherung natürlich nicht. Auch grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden: Lässt du eine Kerze unbeaufsichtigt brennen und es kommt zum Brand, darf der Versicherer die Leistung kürzen (§ 81 VVG). Mehr dazu liest du im Ratgeber grobe Fahrlässigkeit.
Gebäude oder Hausrat: Wer zahlt bei einem Wohnungsbrand?
Bei einem Wohnungsbrand sind oft zwei Versicherungen im Spiel. Die Wohngebäudeversicherung zahlt für das Gebäude, also für Mauern, Dach und fest verbaute Teile. Für die Einrichtung, also Möbel, Kleidung und Elektrogeräte, ist dagegen die Hausratversicherung zuständig.
Als Eigentümer brauchst du im Idealfall beide. Nur so ist nach einem Brand sowohl dein Haus als auch dein Hab und Gut abgesichert.
Was tun nach einem Brand?
Nach einem Feuer gehst du am besten so vor:
- Notruf wählen: Bring zuerst alle Personen in Sicherheit und rufe die Feuerwehr unter 112.
- Versicherung melden: Informiere deinen Versicherer unverzüglich über den Brandschaden.
- Schaden dokumentieren: Mach Fotos und erstelle eine Liste der beschädigten Gebäudeteile.
- Nichts entsorgen: Wirf beschädigte Sachen erst weg, wenn der Versicherer sie begutachtet hat.
Tipp von Dennis BeckerFeuer ist die existenziellste Gefahr für dein Haus, deshalb ist der Brandschutz Pflichtbestandteil jeder Police. Achte trotzdem auf den Neuwert und prüfe, ob Sengschäden und Überspannung eingeschlossen sind. Tarife vergleichst du am schnellsten im Gebäudeversicherung Vergleich.
Häufige Fragen
Was zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Brand?
Sie übernimmt die Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau aller fest verbauten Gebäudeteile nach einem Brand, einem Blitzschlag oder einer Explosion.
Sind Rauch und Ruß versichert?
Ja. Im Brandfall sind Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser über die Feuerversicherung mitversichert.
Zahlt die Versicherung bei Brandstiftung?
Brandstiftung durch Dritte ist versichert. Zündest du dein Gebäude vorsätzlich selbst an, zahlt die Versicherung nicht.
Was ist ein Sengschaden und ist er versichert?
Ein Sengschaden entsteht ohne offene Flamme, etwa durch eine Zigarette. Er ist grundsätzlich nicht versichert, lässt sich aber teils per Baustein einschließen.
Wer zahlt bei einem Wohnungsbrand?
Das Gebäude die Wohngebäudeversicherung, die Einrichtung und Möbel die Hausratversicherung. Bei einem Wohnungsbrand brauchst du beide.
Fazit
Bei einem Brand gehört die Wohngebäudeversicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Sie zahlt Reparatur und Wiederaufbau am Gebäude und deckt Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser. Brandstiftung durch Dritte ist versichert, vorsätzliche Eigenbrandstiftung nicht. Für deine Möbel brauchst du zusätzlich eine Hausratversicherung. Welche Police am besten passt, findest du im Gebäudeversicherung Vergleich.
