Gebäudeversicherung kündigen

Briefumschlag mit Kündigungsschreiben, Kalender und Haus als Symbol für die Kündigung der Gebäudeversicherung

Du willst deine Gebäudeversicherung kündigen, weil der Beitrag gestiegen ist oder ein günstigerer Tarif lockt? Das geht meist einfacher, als viele denken. Eine ordentliche Kündigung ist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich, in bestimmten Fällen hast du sogar ein Sonderkündigungsrecht. Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt dir die Fristen, die Gründe für eine außerordentliche Kündigung und liefert dir eine fertige Muster-Vorlage für dein Kündigungsschreiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die ordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung ist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
  • Ein Sonderkündigungsrecht hast du nach einer Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall und bei einem Eigentümerwechsel.
  • Bei der außerordentlichen Kündigung gilt eine Frist von einem Monat ab Kenntnis des Ereignisses.
  • Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
  • Kündige erst, wenn du einen neuen Vertrag sicher hast, damit kein Schutz fehlt.

Kündigungsfristen im Überblick

Welche Frist für deine Kündigung gilt, hängt vom Grund ab. Diese Übersicht zeigt dir die wichtigsten Kündigungswege.

KündigungsgrundFrist
Ordentliche Kündigung3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Beitragserhöhung ohne Mehrleistung1 Monat ab Mitteilung
Nach einem Schadensfall1 Monat ab Abschluss der Regulierung
Eigentümerwechsel oder Hausverkauf1 Monat ab Grundbucheintrag

Ordentliche Kündigung: Frist und Versicherungsjahr

Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall. Du kannst deine Wohngebäudeversicherung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Läuft dein Versicherungsjahr zum Beispiel am 31. Dezember ab, muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer sein.

Achte auf eine eventuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Viele Verträge laufen über drei Jahre, in dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Erst danach kannst du jährlich kündigen. Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich der Versicherungsvertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, die Laufzeit beträgt dann erneut zwölf Monate. Wichtig: Es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Datum, an dem du den Brief abschickst.

Sonderkündigungsrecht: die außerordentliche Kündigung

Unabhängig von Versicherungsjahr und Mindestlaufzeit gibt es Situationen, in denen du ein Sonderkündigungsrecht hast. Dann ist eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat ab Kenntnis des Ereignisses möglich. Dieses Recht zur außerordentlichen Kündigung steht sowohl dir als Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zu.

Kündigung nach einer Beitragserhöhung

Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, darfst du außerordentlich kündigen (§ 40 VVG). Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Das ist der häufigste Grund, eine Gebäudeversicherung zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.

Kündigung nach einem Schadensfall

Nach einem Schadensfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon, ob der Versicherer den Schaden reguliert hat oder nicht (§ 92 VVG). Du musst die Kündigung innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung absenden. So kannst du dich nach einem Streit über die Leistung von deinem Versicherer trennen.

Kündigung bei Eigentümerwechsel und Hausverkauf

Verkaufst du dein Haus, geht die Wohngebäudeversicherung zunächst auf den neuen Eigentümer über. Sowohl der Käufer als auch der Versicherer haben dann ein Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG). Der neue Eigentümer kann die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats nach der Eintragung im Grundbuch kündigen und einen eigenen Vertrag abschließen.

So kündigst du deine Gebäudeversicherung richtig

Damit deine Kündigung wirksam wird, solltest du ein paar Punkte beachten. Kündige immer schriftlich und nenne deine Versicherungsnummer sowie den gewünschten Kündigungstermin. Bitte den Versicherer um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Vertragsendes. Verschicke das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein, so kannst du den fristgerechten Eingang im Zweifel nachweisen. Bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, beim Sonderkündigungsrecht nur einen Monat.

Der wichtigste Tipp: Schließe erst einen neuen Vertrag ab und kündige danach den alten. So vermeidest du eine Lücke im Versicherungsschutz. Gerade wenn du dein Haus finanziert hast, verlangt die Bank einen lückenlosen Schutz, ein lückenloser Wechsel ist deshalb Pflicht.

Kann auch der Versicherer kündigen?

Nicht nur du als Versicherungsnehmer kannst den Vertrag beenden, auch dein Versicherer darf die Wohngebäudeversicherung kündigen. Nach einem regulierten Schadensfall hat er dasselbe einmonatige Sonderkündigungsrecht wie du. Häufen sich die Schäden, trennt sich mancher Versicherer auf diesem Weg von teuren Verträgen.

Bleibt eine Prämie offen, kann der Versicherer den Vertrag sogar fristlos kündigen. Prüfe deine Post deshalb genau, damit dich eine Kündigung des Versicherers nicht unvorbereitet trifft und dein Haus plötzlich ohne Schutz dasteht.

Muster: Vorlage für deine Kündigung

Mit dieser Vorlage kannst du deine Wohngebäudeversicherung in wenigen Minuten kündigen. Ersetze die Platzhalter durch deine Daten.

[Dein Name, Anschrift]
[Name und Anschrift des Versicherers]
[Ort, Datum]

Kündigung meiner Wohngebäudeversicherung, Versicherungsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Wohngebäudeversicherung mit der oben genannten Versicherungsnummer fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Sollte ein Sonderkündigungsrecht bestehen, mache ich hiervon Gebrauch.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Nach der Kündigung: ohne Lücke zum neuen Tarif wechseln

Eine Kündigung lohnt sich vor allem, wenn der neue Tarif günstiger ist oder mehr leistet. Schon ein Wechsel kann pro Jahr 100 Euro und mehr sparen, bei manchen Anbietern sind 20 bis 30 Prozent Ersparnis drin, ohne dass du auf Schutz verzichtest. Verbraucherschützer empfehlen, die Möglichkeit zum Wechsel regelmäßig zu prüfen. Vergleiche deshalb vor der Kündigung die Angebote der Versicherer. Hast du eine passende neue Versicherung abgeschlossen und die Bestätigung erhalten, kündigst du anschließend den alten Vertrag. So sicherst du dir den günstigeren Beitrag, ohne auch nur einen Tag ohne Schutz dazustehen.

Wie viel eine neue Police kostet, zeigt dir unser Ratgeber zu den Gebäudeversicherung Kosten. Den passenden Tarif für deine Immobilie findest du direkt im Vergleich.

Versicherungsexperte Dennis Becker

Tipp von Dennis BeckerKündige nie ins Blaue hinein. Sichere dir zuerst einen neuen Vertrag, dann erst kündigst du den alten. So bleibt dein Haus durchgehend geschützt. Den besten Tarif findest du am schnellsten über einen Gebäudeversicherung Vergleich.

Häufige Fehler bei der Kündigung

Bei der Kündigung der Wohngebäudeversicherung passieren immer wieder dieselben Fehler. Wer sie kennt, wechselt entspannt:

  • Lücke im Schutz: Wer zuerst kündigt und erst danach sucht, riskiert eine Phase ohne Versicherungsschutz für die Immobilie.
  • Frist verpasst: Geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.
  • Nur mündlich gekündigt: Eine Kündigung am Telefon reicht meist nicht, kündige immer schriftlich und lass dir den Eingang bestätigen.
  • Sonderkündigungsrecht übersehen: Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall musst du innerhalb eines Monats reagieren, sonst verfällt das Recht.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für die Gebäudeversicherung?

Bei der ordentlichen Kündigung drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Beim Sonderkündigungsrecht nur ein Monat ab Kenntnis des Ereignisses.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, nach einem Schadensfall und bei einem Eigentümerwechsel. Dann gilt eine Frist von einem Monat.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne bessere Leistung, kannst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung außerordentlich kündigen (§ 40 VVG).

Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Hausverkauf?

Die Versicherung geht auf den Käufer über. Er kann sie innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag kündigen und einen eigenen Vertrag abschließen.

Muss ich die Kündigung schriftlich einreichen?

Ja, kündige immer schriftlich mit deiner Versicherungsnummer und lass dir die Kündigung vom Versicherer bestätigen.

Fazit

Deine Gebäudeversicherung kannst du ordentlich mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei einer Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall oder einem Eigentümerwechsel greift ein Sonderkündigungsrecht mit nur einem Monat Frist. Kündige immer schriftlich, achte auf den Eingang beim Versicherer und sichere dir vorher einen neuen Vertrag. So wechselst du ohne Lücke zu einer besseren und oft günstigeren Police.

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