Deine Gebäudeversicherung ist teurer geworden oder du hast einen günstigeren Tarif gefunden? Dann lohnt sich ein Wechsel oft doppelt: Du sparst beim Beitrag und bekommst meist sogar besseren Schutz. Versicherungsexperte Dennis Becker zeigt dir, wann sich der Wechsel der Wohngebäudeversicherung lohnt, welche Kündigungsfristen gelten und wie du in fünf Schritten ohne Lücke zum neuen Versicherer kommst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Wechsel lohnt sich, wenn der neue Tarif günstiger ist oder mehr Leistungen bietet.
- Die ordentliche Kündigung ist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
- Bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung hast du ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
- Schließe immer erst den neuen Vertrag ab und kündige danach den alten.
- Gib beim Wechsel alle Vorschäden an, sonst riskierst du deinen Versicherungsschutz.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Gebäudeversicherung?
Viele Eigentümer zahlen jahrelang denselben Beitrag, ohne zu prüfen, ob es günstiger geht. Dabei lohnt sich ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung in den meisten Fällen. Neue Tarife sind oft preiswerter und decken mehr Gefahren ab als eine alte Police.
Gerade ältere Verträge haben Lücken: Häufig fehlen wichtige Leistungen wie der Elementarschutz oder die Absicherung bei grober Fahrlässigkeit. Ein Wechsel ist deshalb besonders sinnvoll, wenn dein Versicherer den Beitrag erhöht, wenn dir Leistungen fehlen oder wenn du seit Jahren nicht verglichen hast. Welche Leistungen ein guter Tarif bieten sollte, liest du im Ratgeber Was deckt die Gebäudeversicherung ab.
Auch nach einem Hauskauf lohnt der Blick auf die übernommene Police. Als neuer Eigentümer hast du die Möglichkeit, die Versicherung für deine Immobilie per Sonderkündigungsrecht zu wechseln, mehr dazu im Ratgeber zum Eigentümerwechsel.
Kündigungsfristen beim Wechsel
Bevor du wechselst, musst du deine bestehende Gebäudeversicherung kündigen. Welche Frist gilt, hängt vom Grund ab.
| Kündigungsgrund | Frist |
|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres |
| Beitragserhöhung ohne Mehrleistung | 1 Monat ab Mitteilung |
| Nach einem Schadensfall | 1 Monat ab Regulierung |
Die ordentliche Kündigung ist der Normalfall. Wie du sie richtig formulierst und worauf du bei den Fristen achten musst, erklären wir dir im Ratgeber Gebäudeversicherung kündigen.
Beitragserhöhung: Wann du sofort wechseln darfst
Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung zu verbessern, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 40 VVG). Du kannst dann innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen und sofort wechseln, unabhängig von der Mindestlaufzeit.
Aufpassen musst du bei einer reinen Anpassung über den gleitenden Neuwertfaktor. Steigt dein Beitrag nur, weil die Baukosten gestiegen sind, gilt das nicht als echte Beitragserhöhung, und du hast in der Regel kein Sonderkündigungsrecht. Prüfe das Schreiben deines Versicherers deshalb genau, bevor du kündigst.
In 5 Schritten die Gebäudeversicherung wechseln
Mit diesem Vorgehen wechselst du sicher und ohne Lücke im Schutz:
- Tarife vergleichen: Hol dir Angebote mehrerer Versicherer ein und achte auf den gleichen Leistungsumfang, nicht nur auf den Preis.
- Neuen Vertrag abschließen: Schließe die neue Wohngebäudeversicherung ab, bevor du die alte kündigst.
- Alte Police kündigen: Kündige schriftlich und halte die Kündigungsfrist ein.
- Bank informieren: Hast du dein Haus finanziert, melde den neuen Vertrag deiner Bank, denn sie verlangt einen lückenlosen Schutz.
- Bestätigung sichern: Lass dir von beiden Versicherern das Vertragsende und den Versicherungsbeginn schriftlich bestätigen.
Worauf du beim Wechsel achten solltest
Ein günstiger Beitrag allein macht noch keinen guten Tarif. Achte beim Wechsel deshalb auf diese Punkte:
- Gleicher Leistungsumfang: Vergleiche nicht nur den Preis, sondern auch die versicherten Schäden und Bausteine.
- Vorschäden angeben: Lege alle früheren Schäden offen. Verschweigst du sie, kann der neue Versicherer den Vertrag im Schadensfall anfechten (§ 19 VVG).
- Jährliche Zahlweise: Zahlst du den Beitrag einmal im Jahr statt monatlich, gewähren viele Versicherer einen Rabatt.
- Keine Versicherungslücke: Der neue Schutz muss ohne Unterbrechung an den alten anschließen.
Mit einer Selbstbeteiligung zusätzlich sparen
Beim Wechsel kannst du den Beitrag weiter senken, indem du eine Selbstbeteiligung vereinbarst. Übernimmst du im Schadensfall einen festen Betrag selbst, etwa 150 Euro, sinkt deine Prämie spürbar. Eine Selbstbeteiligung kann den Jahresbeitrag um bis zu 20 Prozent senken.
Wäge ab, ob sich das für deine Immobilie lohnt: Wer selten Schäden meldet, fährt mit einer Selbstbeteiligung oft günstiger. Vergleiche die Angebote der Anbieter zum aktuellen Stand und entscheide dann, welcher Tarif am besten zu deinem Gebäude passt.
Tipp von Dennis BeckerWechseln lohnt sich fast immer, aber sieh genau hin. Ein Billigtarif ohne Elementarschutz spart heute und kostet im Schadensfall ein Vermögen. Vergleiche Leistung und Preis am besten im Gebäudeversicherung Vergleich und wechsle erst, wenn der neue Tarif wirklich besser ist.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich ein Wechsel der Gebäudeversicherung?
Wenn der neue Tarif günstiger ist oder mehr leistet, etwa nach einer Beitragserhöhung oder wenn deiner alten Police der Elementarschutz fehlt.
Welche Kündigungsfrist gilt beim Wechsel?
Bei der ordentlichen Kündigung drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Bei einer Beitragserhöhung gilt ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung wechseln?
Ja, bei einer Erhöhung ohne Mehrleistung innerhalb eines Monats (§ 40 VVG). Bei einer reinen Anpassung über den gleitenden Neuwertfaktor besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Muss ich beim Wechsel Vorschäden angeben?
Ja. Du musst alle Vorschäden offenlegen, sonst kann der neue Versicherer den Vertrag im Schadensfall anfechten (§ 19 VVG).
Wie vermeide ich eine Versicherungslücke?
Schließe erst den neuen Vertrag ab und kündige danach den alten, damit der Schutz für dein Haus ohne Unterbrechung weiterläuft.
Fazit
Die Gebäudeversicherung zu wechseln lohnt sich fast immer, denn neue Tarife sind oft günstiger und bieten mehr Schutz. Kündige ordentlich mit drei Monaten Frist oder nutze bei einer Beitragserhöhung dein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: erst den neuen Vertrag abschließen, dann den alten kündigen, und dabei alle Vorschäden angeben. So wechselst du ohne Lücke zu einer besseren und oft günstigeren Wohngebäudeversicherung.
