Ein Rohrbruch ist der Klassiker unter den Wasserschäden: Ein Rohr platzt, Wasser tritt aus und durchnässt Wände und Böden. Die gute Nachricht ist, dass deine Wohngebäudeversicherung einen Rohrbruch als Leitungswasserschaden übernimmt. Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt dir, welche Rohre innen und außen versichert sind, was die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch zahlt und in welchen Fällen sie nicht leistet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebäudeversicherung zahlt einen Rohrbruch als Leitungswasserschaden, unabhängig von der Ursache.
- Versichert sind Rohrbrüche an wasserführenden Rohren im Gebäude, also an Wasserleitung und Heizung.
- Rohre außerhalb des Gebäudes sind nur teilweise oder über einen Zusatzbaustein versichert.
- Eine undichte Dichtung oder eine Rohrverstopfung gilt nicht als Rohrbruch.
- Die Versicherung übernimmt Reparatur, Leckortung, Trocknung und die Sanierung der Schäden.
Zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch?
Ja. Ein Rohrbruch zählt zu den Leitungswasserschäden, und dafür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Versichert sind Brüche an den wasserführenden Rohren der Wasserversorgung und der Heizungsanlage. Die Ursache des Rohrbruchs spielt dabei keine Rolle: Ob Frost, Korrosion oder eine mechanische Einwirkung das Rohr zum Bersten bringt, der Schaden ist abgedeckt.
Die Versicherung übernimmt dabei nicht nur die Reparatur des Rohrs selbst. Auch die Leckortung, also das Aufspüren der undichten Stelle, sowie die Trocknung und die Sanierung der beschädigten Gebäudeteile gehören zum Versicherungsschutz. So bleibst du bei einem Wasserschaden durch Rohrbruch nicht auf den oft hohen Kosten sitzen.
Welche Rohre sind versichert? Innen und außen
Entscheidend ist, wo das Rohr verläuft. Bei Rohren im Gebäude ist die Sache klar, außerhalb wird es komplizierter. Diese Tabelle zeigt dir den Überblick.
| Rohr | Versichert? |
|---|---|
| Wasser- und Heizungsrohre im Gebäude | Ja, im Grundschutz |
| Zuleitungsrohre außerhalb (auf dem Grundstück) | Meist ja, oft bis zur Grundstücksgrenze |
| Ableitungsrohre (Abwasser) außerhalb | Nur über einen Zusatzbaustein |
Rohre im Gebäude sind immer Teil des Grundschutzes. Zuleitungsrohre für Frischwasser außerhalb des Hauses sind nach den Musterbedingungen meist mitversichert, solange sie auf deinem Grundstück liegen. Ableitungsrohre für Abwasser außerhalb des Gebäudes sind dagegen standardmäßig nicht versichert. Du kannst sie über einen Zusatzbaustein einschließen, oft ist die Leistung dann auf 5.000 Euro je Schadensfall begrenzt, in besseren Tarifen auf 25.000 Euro.
Was zahlt die Versicherung bei Rohrbruch nicht?
Nicht jeder Wasseraustritt ist ein versicherter Rohrbruch. In diesen Fällen leistet die Gebäudeversicherung nicht oder nur eingeschränkt:
- Undichte Dichtungen und Fugen: Tropft nur eine poröse Dichtung, liegt kein Rohrbruch vor. Der Nässeschaden durch austretendes Leitungswasser ist zwar gedeckt, die Reparatur der Dichtung selbst aber nicht.
- Rohrverstopfung: Eine verstopfte Leitung ist kein versicherter Schaden. Auch wenn der Druck steigt und das Rohr birst, zahlt die Versicherung nur den daraus folgenden Wasserschaden.
- Korrosion und Verschleiß: Langsame Alterung allein ist kein Rohrbruch. Erst wenn ein Rohr durch die Korrosion tatsächlich aufbricht und Wasser austritt, liegt ein Versicherungsfall vor.
- Grobe Fahrlässigkeit: Wer den Schaden grob fahrlässig verursacht, riskiert eine Kürzung der Leistung.
Rohrbruch in der Mietwohnung: Wer zahlt?
Tritt der Rohrbruch in einer vermieteten Wohnung auf, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers den Schaden am Gebäude. Für seinen durchnässten Hausrat, also Möbel und Elektrogeräte, wendet sich der Mieter an seine eigene Hausratversicherung. Als Vermieter kannst du die Beiträge zur Gebäudeversicherung übrigens auf den Mieter umlegen.
Beispiel: Frostschaden an der Heizung
Ein geplatztes Heizungsrohr im Keller verursacht im Winter einen Wasserschaden von rund 8.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Leckortung, die Reparatur der Wasserleitungen und die Trocknung der betroffenen Wände. So bist du als Eigentümer abgesichert und musst die Kosten nicht selbst zahlen. Wichtig ist, dass du den Schaden schnell meldest, damit der Versicherungsschutz in vollem Umfang greift.
Was tun bei einem Rohrbruch?
Im Schadensfall zählt schnelles Handeln. Mit diesen Schritten begrenzt du den Schaden und sicherst deinen Anspruch:
- Wasser abstellen: Dreh den Haupthahn zu, um den Wasseraustritt sofort zu stoppen.
- Schaden dokumentieren: Mach Fotos von der undichten Stelle und den nassen Bereichen, bevor du aufräumst. Du bist gesetzlich verpflichtet, den Schaden zu mindern (§ 82 VVG).
- Ursache feststellen lassen: Lass die genaue Schadensursache von einem Fachmann dokumentieren, bevor du größere Reparaturen beauftragst.
- Versicherung melden: Informiere deinen Versicherer unverzüglich (§ 30 VVG) und stimme die Reparatur mit ihm ab.
Tipp von Dennis BeckerBeim Rohrbruch entscheidet das Kleingedruckte. Achte darauf, dass auch Rohre außerhalb des Gebäudes und Ableitungsrohre mitversichert sind, das fehlt in vielen Billigtarifen. Prüfe deinen Schutz am besten im Gebäudeversicherung Vergleich.
Häufige Fragen
Zahlt die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch?
Ja. Ein Rohrbruch ist ein Leitungswasserschaden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Reparatur, Leckortung, Trocknung und die Sanierung der beschädigten Gebäudeteile.
Sind Rohre außerhalb des Gebäudes versichert?
Zuleitungsrohre auf dem Grundstück sind meist mitversichert. Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes nur über einen Zusatzbaustein, oft mit einer Leistungsgrenze von 5.000 oder 25.000 Euro.
Zahlt die Versicherung bei einer Rohrverstopfung?
Die Verstopfung selbst ist kein versicherter Schaden. Berstet das Rohr dadurch, zahlt die Versicherung aber den entstehenden Wasserschaden.
Zahlt die Versicherung bei Korrosion am Rohr?
Nur wenn das Rohr durch die Korrosion tatsächlich aufbricht und ein Wasserschaden entsteht. Reiner Verschleiß ohne Bruch ist nicht versichert.
Was tun bei einem Rohrbruch?
Wasser abstellen, Schaden dokumentieren, die Ursache von einem Fachmann feststellen lassen und den Versicherer unverzüglich informieren.
Fazit
Bei einem Rohrbruch zahlt die Gebäudeversicherung den Leitungswasserschaden, egal ob Frost, Korrosion oder ein anderer Grund das Rohr zum Bersten gebracht hat. Versichert sind die Rohre im Gebäude immer, außerhalb kommt es auf den Tarif und Zusatzbausteine an. Achte darauf, dass auch Ableitungsrohre eingeschlossen sind, und melde jeden Schaden schnell. Welche Wasserschäden sonst noch versichert sind, liest du im Ratgeber Gebäudeversicherung Wasserschaden.
