Gebäudeversicherung Schimmel

Zimmerecke mit Schimmelflecken an der Wand und Feuchtemessgerät als Symbol für einen Schimmelschaden

Schimmel an der Wand ist nicht nur unschön, sondern auch gesundheitsschädlich und teuer in der Sanierung. Die wichtigste Frage lautet: Zahlt die Gebäudeversicherung den Schimmel? Die Antwort ist ein klares Jein. Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt dir, wann die Wohngebäudeversicherung einen Schimmelschaden übernimmt, wann sie nicht zahlt und worauf es bei der Ursache ankommt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäudeversicherung zahlt Schimmel nur als Folge eines versicherten Wasserschadens.
  • Entscheidend sind ein klarer Ursachenzusammenhang und eine zeitnahe Meldung.
  • Schimmel durch Baumängel, falsches Lüften oder allgemeine Feuchtigkeit ist nicht versichert.
  • Größere Schimmelflächen solltest du von einem Fachbetrieb sanieren lassen.
  • In der Mietwohnung trägt der Vermieter die Beweislast für die Ursache.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Schimmel?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt einen Schimmelschaden nur dann, wenn er die direkte Folge eines versicherten Wasserschadens ist. Klassischer Fall: Ein Rohrbruch durchnässt die Wand, später bildet sich an dieser Stelle Schimmel. Weil der Wasserschaden versichert ist, zahlt die Versicherung auch die Schimmelsanierung als Folgeschaden.

Damit das klappt, müssen drei Dinge stimmen. Der Schimmel muss nachweislich aus dem Wasserschaden entstanden sein, du musst den Schaden zeitnah gemeldet haben, und der ganze Ablauf muss sauber dokumentiert sein. Je länger du mit der Meldung wartest, desto schwerer wird der Nachweis, dass der Schimmel eine Folge des Wasserschadens ist. Mehr zu den Leistungen bei Nässe liest du im Ratgeber Gebäudeversicherung Wasserschaden.

Wann zahlt die Versicherung bei Schimmel nicht?

In vielen Fällen muss die Versicherung den Schimmel nicht zahlen. Diese Ursachen sind nicht versichert:

  • Baumängel: Eine defekte oder fehlende Abdichtung führt zu dauerhafter Feuchtigkeit. Das gilt als chronischer Baumangel und ist kein Versicherungsfall.
  • Falsches Lüften und Heizen: Entsteht der Schimmel durch das Wohnverhalten, zahlt keine Versicherung.
  • Aufsteigende Feuchtigkeit: Eine fehlende Horizontalsperre im Mauerwerk ist ein Baumangel, kein versicherter Schaden.
  • Allgemeine Feuchtigkeit: Schimmel ohne klares Schadensereignis als Ursache ist nicht abgedeckt.

Entscheidend ist also immer die Ursache des Schimmels. Nur wenn ein versichertes Ereignis wie ein Leitungswasserschaden dahintersteht, springt die Gebäudeversicherung ein.

Der Mythos vom falschen Lüften

Häufig wird vorschnell falsches Lüften für den Schimmel verantwortlich gemacht. Dabei sind oft bauliche Mängel die wahre Ursache. Wärmebrücken, eine unzureichende Dämmung oder eine undichte Gebäudehülle sorgen dafür, dass sich Feuchtigkeit an der Wand niederschlägt, selbst wenn du richtig lüftest und heizt.

Wer den Verdacht hat, dass nicht das eigene Verhalten, sondern ein Baumangel den Schimmel verursacht, sollte ein Schimmelgutachten erstellen lassen. Es klärt die Ursache und ist im Streit mit Versicherung oder Vermieter ein wichtiges Beweismittel.

Schimmel in der Mietwohnung: Wer zahlt?

Tritt Schimmel in einer Mietwohnung auf, streiten Mieter und Vermieter oft über die Ursache. Wichtig zu wissen: Der Vermieter trägt die Beweislast dafür, wodurch der Schimmel entstanden ist. Er muss also belegen, dass nicht ein Baumangel, sondern das Lüftungsverhalten des Mieters die Feuchtigkeit verursacht hat.

Ist ein versicherter Wasserschaden am Gebäude die Ursache, meldet der Eigentümer den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung. Für beschädigten Hausrat ist dagegen die Hausratversicherung des Mieters zuständig. Im Zweifel schafft ein neutrales Schimmelgutachten Klarheit.

Was kostet eine Schimmelsanierung?

Eine professionelle Schimmelsanierung ist teuer. Schon ein kleiner Schimmelbefall kostet einige hundert Euro, bei größeren Flächen liegen die Kosten schnell bei 2.000 bis 5.000 Euro. Kommt ein Gutachter hinzu, der die Ursache genau klärt, fallen weitere 500 bis 1.000 Euro an. Steht ein versicherter Wasserschaden dahinter, sind diese Kosten besonders wertvoll abgesichert, denn die Gebäudeversicherung übernimmt sie als Folgeschaden. Beschädigte Möbel ersetzt zusätzlich die Hausratversicherung.

Was tun bei Schimmel nach einem Wasserschaden?

Damit die Versicherung zahlt, gehst du am besten so vor:

  1. Ursache feststellen: Kläre, ob ein versicherter Wasserschaden hinter dem Schimmel steckt.
  2. Schaden melden: Informiere deinen Versicherer zeitnah und dokumentiere den Zusammenhang mit Fotos (§ 30 VVG).
  3. Schaden mindern: Sorge dafür, dass sich der Schimmel nicht weiter ausbreitet, dazu bist du verpflichtet (§ 82 VVG).
  4. Fachgerecht sanieren: Lass Schimmelflächen über 0,5 Quadratmeter von einem Fachbetrieb beseitigen, das Sanierungsprotokoll gehört zur Schadensdokumentation.
Versicherungsexperte Dennis Becker

Tipp von Dennis BeckerBeim Schimmel entscheidet die Ursache. Melde einen Wasserschaden sofort und lass die Trocknung vollständig durchführen, sonst zahlt die Versicherung den späteren Schimmel nicht. Ob dein Tarif Folgeschäden gut abdeckt, prüfst du im Gebäudeversicherung Vergleich.

Häufige Fragen

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Schimmel?

Nur, wenn der Schimmel die direkte Folge eines versicherten Wasserschadens ist. Schimmel durch Baumängel oder falsches Lüften ist nicht versichert.

Zahlt die Versicherung Schimmel nach einem Wasserschaden?

Ja, als Folgeschaden eines versicherten Leitungswasserschadens. Voraussetzung sind ein klarer Ursachenzusammenhang und eine zeitnahe Meldung.

Ist Schimmel durch falsches Lüften versichert?

Nein. Schimmel durch das Wohnverhalten zahlt keine Versicherung. Oft sind aber bauliche Mängel die eigentliche Ursache.

Wer zahlt Schimmel in der Mietwohnung?

Das hängt von der Ursache ab. Der Vermieter trägt die Beweislast. Bei einem Baumangel haftet er, beim Lüftungsverhalten der Mieter.

Was tun bei Schimmel nach einem Wasserschaden?

Ursache feststellen, den Schaden zeitnah melden, die Ausbreitung stoppen und größere Flächen vom Fachbetrieb sanieren lassen.

Fazit

Die Gebäudeversicherung zahlt Schimmel nur als dokumentierte Folge eines versicherten Wasserschadens, etwa nach einem Rohrbruch. Schimmel durch Baumängel, aufsteigende Feuchtigkeit oder falsches Lüften ist dagegen nicht versichert. Entscheidend ist die Ursache, deshalb solltest du jeden Wasserschaden sofort melden und sauber dokumentieren. Welche Wasserschäden überhaupt versichert sind, liest du im Ratgeber Gebäudeversicherung Wasserschaden.

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