Wenn Wasser durch das Dach ins Haus dringt, wird es schnell teuer. Doch ob die Gebäudeversicherung das undichte Dach zahlt, hängt entscheidend von der Ursache ab. Bei Sturm oder Hagel springt sie ein, bei Alter und Verschleiß bleibst du auf den Kosten sitzen. Versicherungsexperte Dennis Becker erklärt dir, wann die Wohngebäudeversicherung bei einem undichten Dach zahlt, wann nicht und worauf du bei der Wartung achten musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gebäudeversicherung zahlt ein undichtes Dach nur, wenn eine versicherte Gefahr die Ursache ist.
- Versichert sind Schäden am Dach durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag.
- Ein altersbedingt undichtes Dach und Schäden durch mangelnde Wartung sind nicht versichert.
- Schäden durch Starkregen oder Schneedruck sind nur mit Elementarschutz abgedeckt.
- Bei unterlassener Wartung kann die Versicherung die Leistung kürzen.
Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei undichtem Dach?
Die Wohngebäudeversicherung greift bei einem undichten Dach nur, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr entstanden ist. Hat ein Sturm ab Windstärke 8 Ziegel vom Dach gerissen, hat Hagel die Dacheindeckung zerschlagen oder ein Blitz eingeschlagen, dann zahlt die Versicherung die Reparatur des Daches.
Wichtig ist: Auch die Folgeschäden sind dann mitversichert. Dringt durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen ein und durchnässt die Decke, übernimmt die Gebäudeversicherung neben der Dachreparatur auch die Trocknung und die Wiederherstellung der nassen Wände. Mehr zu den Sturmschäden liest du im Ratgeber Gebäudeversicherung Sturmschaden.
Wann zahlt die Versicherung beim undichten Dach nicht?
Genauso wichtig ist, wann die Gebäudeversicherung nicht zahlt. In diesen Fällen trägst du die Kosten für das undichte Dach selbst:
- Alter und Verschleiß: Ist das Dach altersbedingt schadhaft und einfach undicht geworden, ist das kein Versicherungsfall.
- Mangelnde Wartung: Schäden durch vernachlässigte Pflege des Daches sind nicht versichert.
- Baufehler: War das Dach von Anfang an mangelhaft ausgeführt, haftet nicht die Versicherung.
- Starkregen ohne Sturmschaden: Ist das Dach ohne Sturmschaden bei Starkregen undicht, zahlt nur die Elementarschadenversicherung.
Der entscheidende Punkt ist immer die Ursache. Ein schleichend undichtes Dach durch Alterung ist Sache des Eigentümers, ein durch Sturm beschädigtes Dach Sache der Versicherung.
Sturm oder Verschleiß: der entscheidende Unterschied
Damit du die Lage schnell einordnen kannst, zeigt dir diese Tabelle, wann die Gebäudeversicherung bei einem undichten Dach zahlt.
| Ursache für das undichte Dach | Versichert? |
|---|---|
| Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel | Ja, über die Gebäudeversicherung |
| Blitzschlag | Ja, über die Gebäudeversicherung |
| Starkregen, Schneedruck | Nur mit Elementarschutz |
| Alter, Verschleiß, mangelnde Wartung | Nein, Sache des Eigentümers |
Flachdach undicht: Das gilt
Ein Flachdach ist besonders anfällig für Undichtigkeiten, weil sich Wasser dort leichter staut. Für die Versicherung gilt aber dieselbe Regel wie beim Steildach: Nur wenn eine versicherte Gefahr wie Sturm oder Hagel das Flachdach beschädigt hat, zahlt die Gebäudeversicherung. Wird das Flachdach durch Alterung der Abdichtung undicht, trägst du die Kosten selbst.
Wartungspflicht: Halte dein Dach instand
Als Eigentümer bist du verpflichtet, dein Dach in einem ordentlichen Zustand zu halten. Vernachlässigst du die Wartung und ist diese unterlassene Pflege die Ursache für den Schaden, kann die Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen (§§ 28 und 81 VVG).
Lass dein Dach deshalb regelmäßig prüfen, am besten mindestens einmal im Jahr durch einen Fachbetrieb. Dokumentiere alle Wartungs- und Reparaturarbeiten mit Datum und Betrieb. Diese Nachweise sind im Schadensfall Gold wert und sichern deinen Versicherungsschutz.
Was kostet die Reparatur?
Eine kleine undichte Stelle am Dach lässt sich oft für einige hundert Euro abdichten. Größere Schäden, etwa nach einem Sturm, kosten dagegen schnell 5.000 bis 15.000 Euro, eine neue Dacheindeckung sogar mehr. Ist die Ursache versichert, übernimmt die Gebäudeversicherung diese Maßnahmen und auch den Schaden durch eingedrungenes Regenwasser am Gebäude. Beschädigten Hausrat ersetzt zusätzlich die Hausratversicherung.
Was tun bei einem undichten Dach?
Tritt Wasser durch das Dach ein, gehst du am besten so vor:
- Schaden begrenzen: Stelle Eimer auf und decke das Dach provisorisch ab, dazu bist du verpflichtet (§ 82 VVG).
- Dachdecker rufen: Lass die undichte Stelle zeitnah zumindest provisorisch sichern.
- Schaden dokumentieren: Halte alle Schäden mit Fotos und Videos fest, bevor du aufräumst.
- Versicherung melden: Informiere deinen Versicherer unverzüglich und nenne die Ursache, etwa einen Sturm.
Tipp von Dennis BeckerBeim undichten Dach entscheidet die Ursache über die Leistung. Halte dein Dach gewartet und dokumentiere alles, sonst droht eine Kürzung. Ob dein Tarif auch Elementarschäden und grobe Fahrlässigkeit abdeckt, prüfst du im Gebäudeversicherung Vergleich.
Häufige Fragen
Zahlt die Gebäudeversicherung bei einem undichten Dach?
Nur, wenn eine versicherte Gefahr wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag das Dach beschädigt hat. Dann sind auch die Folgeschäden durch eindringendes Wasser versichert.
Zahlt die Versicherung bei einem altersbedingt undichten Dach?
Nein. Ein altersbedingt oder durch Verschleiß undichtes Dach ist kein Versicherungsfall, die Kosten trägt der Eigentümer.
Zahlt die Versicherung bei Starkregen durchs Dach?
Nur, wenn du den Baustein Elementarschutz hast. Ohne ihn ist ein durch Starkregen undichtes Dach nicht versichert.
Wer zahlt Wasserschäden durch ein undichtes Dach?
Bei einem Sturmschaden die Gebäudeversicherung, bei Alter und Verschleiß der Eigentümer. Beschädigten Hausrat ersetzt die Hausratversicherung.
Was tun bei einem undichten Dach?
Schaden begrenzen, einen Dachdecker rufen, alles dokumentieren und den Versicherer unverzüglich informieren.
Fazit
Ob die Gebäudeversicherung ein undichtes Dach zahlt, hängt allein von der Ursache ab. Bei Sturm, Hagel oder Blitzschlag übernimmt sie die Reparatur samt Folgeschäden, bei Alter, Verschleiß oder mangelnder Wartung bleibst du auf den Kosten sitzen. Halte dein Dach deshalb regelmäßig instand und dokumentiere die Wartung. Welche Wasserschäden im Haus sonst noch versichert sind, liest du im Ratgeber Gebäudeversicherung Wasserschaden.
